Jürgen Hunke zum Teehaus Timmendorfer StrandTimmendorfer Strand - Rücktritt und Kündigung der Gemeinde bezogen auf das „Teehaus“-Projekt auf der Seebrücke in Timmendorfer Strand sind unbeachtlich; ihnen ist zu widersprechen. Die notwendigen rechtlichen Schritte sind eingeleitet.
Es gibt keine Vertragsverletzungen des Herrn Jürgen Hunke.

Die anderslautenden Verlautbarungen der Gemeinde sind – weil unverständlich – falsch. Dem Sicherungsbedürfnis der Gemeinde Timmendorfer Strand ist umfänglich genügt. Sämtliche Genehmigungen für das Teehaus sind bestandskräftig. Erforderliche Verträge mit Architekten, Handwerkern und Lieferanten sind verbindlich geschlossen. Fällige Zahlungen wurden geleistet. Baumaterial steht auf Abruf auf der Baustelle zur Verfügung. Im März 2012 ist das gemeinsame Votum beider Vertragsteile zu Gunsten des weitgehend geförderten Objekts bestätigt worden. Einigkeit bestand darüber, dass verbliebene Lücken, Unklarheiten und durch die Zeit überholte Passagen des vorliegenden Vorvertrags ausgeräumt werden müssten. Dieser Aufgabe und Zusage hat sich die Gemeinde bis zum heutigen Tage nicht entledigt. Einem Diktat wird sich Herr Hunke nicht beugen. An den vorliegenden Bürgerbescheid der Anwohnerschaft hält sich andererseits auch Herr Hunke als Schenker gebunden. Die vorhandenen Drittinteressenten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung werden sich zu gedulden haben.

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