FDP Timmendorfer Strand gegen feste Beltquerung in der jetzigen FormTimmendorfer Strand - Ostholstein Einstimmiger Beschluss des Vorstandes der FDP in Timmendorfer Strand Wahlkreis 009 zur Bundestagswahl im September 2009

Liebe Parteifreundin,
lieber Parteifreund,
wir möchten Sie als Mitglied der FDP-Fraktion des 16. Bundestages auf den folgenden Beschluss des Vorstandes der FDP in Timmendorfer Strand ausdrücklich hinweisen:


Der Vorstand des Ortsverbandes der FDP in Timmendorfer Strand hat auf
einer aufgrund der Eilbedürftigkeit außerordentlich einberufenen Vorstands-
sitzung am 23.05.2009 einstimmig beschlossen:


1.    Die gesamte FDP-Fraktion im 16. Bundestag wird
aufgefordert, sich unmissverständlich und öffentlich
wahrnehmbar (beispielsweise in Form einer Presseerklärung)
dafür einzusetzen, den Tagesordnungspunkt
30 der 224. Sitzung am Donnerstag, dem 28.05.2009
abzusetzen.


2.    Kommt die FDP-Fraktion der unter 1. genannten Auf-
forderung nicht bis spätestens zum 27.05.2009  nach,
so sieht sich die FDP in Timmendorfer Strand  nicht dazu
in der Lage, in Vorbereitung der Bundestagswahl am 27.09.2009 
Wahlplakate auszubringen und/oder Wahlwerbung
in jedweder anderer Form für die FDP in Timmendorfer
Strand zu betreiben.



Begründung:

Das geplante Großprojekt der festen Fehmarnbeltquerung stellt gegenwärtig eines der bedeutendsten politischen Themen im Wahlkreis 009 (Kreis Ostholstein) dar. Es hat sehr weitreichende finanzpolitische Auswirkungen auf die gesamte Bundesrepublik und das Land Schleswig-Holstein.

Entgegen der ursprünglichen Planung, die Ratifizierung des deutsch-dänischen Staatsvertrages zum Bau einer festen Fehmarnbeltquerung Ende Juni 2009 vorzunehmen, soll der Deutsche Bundestag nun in einer Nacht- und Nebelaktion bereits kommende Woche in der Nacht vom 28.05.099 auf  den 29.05.09, in der Zeit von 24:00 Uhr und 01:30 Uhr über den Staatsvertrag entscheiden. Für das Milliarden-Projekt und Jahrhundertbauwerk   "feste Fehmarnbeltquerung" ist eine Sitzungszeit von dreißig Minuten angesetzt.

Wir betrachten es als einen politischen Trick, dieses Thema, das massiven Erörterungsbedarf hat und unangenehme pekuniäre Folgen für das gesamte Staatsvolk haben könnte, zu so später Stunde auf die Tagesordnung zu setzen und zu beschließen. Nach unserer Auffassung wird im vorliegenden Fall so verfahren, da zu dieser Unzeit in aller Regel nicht mehr viele Bundestagsabgeordnete an den Abstimmungen teilnehmen und damit eventueller Widerstand nur gering ausfällt und wirkungslos wäre. Hinzu kommt, dass aufgrund der Uhrzeit der Abstimmung nur wenige bis gar keine Journalisten von der Abstimmung Kenntnis erlangen. Auf diese Weise werden unumstößliche Fakten geschaffen und die Bevölkerung kann mit diskussionswürdigen Informationen nicht mehr rechtzeitig vor einer unveränderlichen Entscheidung versorgt werden.

Wir haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, dass die angesetzte Sitzungszeit dem von Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz festgeschrieben Grundsatz der Öffentlichkeit aller Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages entspricht. Die Öffentlichkeit der parlamentarischen Auseinandersetzung und Entscheidungssuche ist ein wesentliches Element unseres demokratischen Parlamentarismus und unterliegt der Ewigkeitsgarantie des Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz. Sinn und Zweck der Öffentlichkeit der Plenarsitzungen ist es, der Bevölkerung das  Verständnis der staatlichen Willensbildung zu ermöglichen. Dies wiederum ist Grundvoraussetzung der politischen Willensbildung des Volkes. Es geht also um die Kontrollmöglichkeit des Parlaments und die Informationsgewinnung für Wahlentscheidungen.

Im Hinblick auf den geplanten Brückenschlag zwischen Fehmarn und Lolland liegt ein Gutachten des Bundesrechnungshofes (AZ: III 3-209-0975)  mit Datum vom 30.04.2009 vor, in dem es u.a. auf Seite 4, Randnummer 0.2 heißt:

"Obwohl die Kosten für die Feste Verbindung als solche nach dem Staatsvertrag allein von Dänemark zu tragen sind, birgt dieser Vertrag erhebliche Unsicherheiten für künftige Bundeshaushalte. So enthält er Klauseln, welche die Vertragsparteien unter nur unpräzise formulierten Voraussetzungen zu Nachverhandlungen - auch über die Kostentragung - verpflichtet. Hinzu kommt, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zwar angibt, die Kosten der deutschen Hinterlandanbindung seien bekannt, diese jedoch für das Parlament nicht aktuell und transparent im Entwurf des Vertragsgesetzes darstellt."

Zudem möchten wir insbesondere auf S. 11 ff., Randnummer 3.1 ff. des o.g. Gutachtens des Bundesrechnungshofes hinweisen und hieraus aufgrund der Entscheidungserheblichkeit für unsere Meinungsbildung und unser Entscheidung, an Sie heranzutreten, zitieren:

"Die deutsche Schienenhinterlandanbindung für die Feste Verbindung ist im TEN-V-Projekt räumlich erheblich weiter gefasst als im Staatsvertrag. Sie betrifft als Zubringer die Strecke von Puttgarden bis Hamburg und darüber hinaus noch die Bahnstrecke Hannover-Hamburg/Bremen. Der Ausbaustandard war auf deutscher Seite als zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke festgelegt. Für diese Strecken waren 2.376 Mio. Euro vorgesehen, davon 1.092 Mio. Euro für das Teilstück von Hamburg bis Puttgarden.

Eine Studie des Bundesministeriums aus dem Jahre 2006 hat einen zweistufigen Ausbau der Schienenachse Hamburg-Puttgarden (1.092 Mio. Euro, Preisstand 2002) untersucht. Diese Studie geht davon aus, dass die Feste Verbindung fertig gestellt ist. Die Stufen des Ausbaus stimmen nicht mit denen des Staatsvertrages überein.

[...]

Das Bundesministerium hat in einem internen Gutachten die Baupreisentwicklung von Großprojekten untersucht. Dabei stellte es fest, dass bei Projekten mit bestimmten Risikofaktoren Preissteigerungen von bis zu 60% zu verzeichnen seien. Besonders anfällig für außergewöhnliche Preissteigerungen seien komplexe Großprojekte mit Gesamtkosten von über 100 Mio. Euro. Aktuell beobachtet das Bundesministerium hier Preissteigerungen von bis zu 100%.

Randnummer 3.1.2

Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass erst Mitte 2009 eine Kostenschätzung der DB Netz AG für den Ausbau der Strecke von Lübeck bist Puttgarden vorliegen soll.

[...]

Ohne eine Festlegung der genauen Streckenführung und der zugehörigen Kosten geht der Bund durch den unterzeichneten Staatsvertrag nicht kalkulierte Verpflichtungen ein. Somit wird jetzt über den zweistufigen Ausbau entschieden, ohne dass ein Nachweis der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung vorliegt."

Behauptungen seitens verschiedener (Kommunal-, Landes- oder Bundes-) Politiker, die Ratifizierung stelle lediglich eine "Absichtserklärung" dar, sind rechtlich haltlos und entbehren jeder Grundlage!

Falsch ist ebenso die Behauptung, nach der Ratifizierung seien Vertragsänderungen unproblematisch möglich. Hierbei verweisen wir auf den auch im Völkerrecht geltenden  unumstößlichen Grundsatz "Pacta sunt servanda!"

Die FDP hat bisher in der Bevölkerung den guten Ruf, die Partei in Deutschland zu sein, die sich für einen äußerst sorgsamen Umgang mit Steuergeldern einsetzt. Zu Recht verweist die FDP immer wieder auf die oftmals vom Bundesrechnungshof und auch vom sehr geschätzten Bund der Steuerzahler e.V. festgestellte und kritisierte öffentliche Verschwendung.

Es ist geht um unsere Glaubwürdigkeit als FDP-Basis gegenüber den Menschen vor Ort, dass  Steuergelder und unser aller künftige finanzielle Belastung  nicht einem unüberlegten Schnellschuss zum Opfer fallen. Es geht um die Abwendung von finanzpolitischen Gefahren  für uns heute sowie die unserer Kinder und Enkelkinder.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, an einem erfolgreichen Bundestagswahlergebnis der FDP mitzuarbeiten und deshalb auf die Argumente und Anregungen sowie Sorgen der Menschen vor Ort, der sogenannten Basis,  einzugehen. Daher ist es nicht zu akzeptieren, dass zur Nachtzeit unter billigender Hinnahme eines Verstoßes gegen Art. 41 Abs. 1 S. 1 GG  über ein so wichtiges Projekt wie die europäische Magistrale, der festen Fehmarnbeltquerung, zu entscheiden.

Der geplante Bau der Brückenverbindung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark wird zu Recht als das herausragendste Bauvorhaben in Europa bezeichnet, gleichwohl hat bedauerlicherweise niemand von der FDP-Fraktion, abgesehen von Herrn Koppelin und Frau Dr. Happach-Kasan, sich die Mühe gemacht, die Gegebenheiten vor Ort persönlich in Augenschein zu nehmen! Dies trifft ebenso sehr leider auch auf die Mehrheit aller anderen 611 Mitglieder des Bundestages zu. Dies wird dem Projekt der festen Fehmarnbeltquerung in keiner Weise gerecht.

Als verantwortungsvolles Mitglied des Bundestages steht es außer Zweifel, dass Sie die in seinem Gutachten vom 30.04.2009 dargestellten Bedenken des Bundesrechnungshofes zu  überdenken haben und in den Staatsvertrag einfließen zu lassen.

Wir betrachten es ebenso sehr als Ihre Pflicht, die Argumente des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bzgl. des Staatsvertrages zu verifizieren und in die Ausgestaltung des in Rede stehenden deutsch-dänischen Vertrages einzuarbeiten.

Wir sehen uns vor Ort außerstande, als aufrichtige und glaubwürdige FDP-Gliederung,  zur Bundestagswahl im September 2009, bei Ignorierung unserer Aufforderung an die FDP-Fraktion, die Mitglieder vor Ort guten Gewissens in den Wahlkampf zu schicken!

Wir bedauern es außerordentlich, als Ortsvorstand bisher weder bei unserem Landesvorsitzenden Schleswig-Holsteins, Herrn Jürgen Koppelin, noch bei Frau Dr. Christel Happach-Kasan mit unseren Argumenten Gehör und Beachtung gefunden zu haben. Zu unserem großen Bedauern sind wir auch bei Herrn Patrick Döring als federführendem Verantwortlichen der FDP im Verkehrsausschuss auf taube Ohren gestoßen. Von daher sehen wir uns als Ansprechpartner der FDP bei den Menschen in der Region zu dieser ungewöhnlichen Vorgehensweise bedauerlicherweise gezwungen.

Es wäre fatal, der Aussage glauben zu schenken, dass lediglich vereinzelte Mitglieder des FDP-Kreisverbandes Ostholstein oder aber lediglich der Ortsverband Timmendorfer Strand gegenüber der oben skizzierten Vorgehensweise  des Parlaments allergrößte Bedenken haben.

Wir versichern Ihnen, dass dies Mitnichten der Fall ist!

Nach unserer Auffassung ist es unter keinen Umständen hinnehmbar, dass Herr Koppelin als Landesvorsitzender die Auffassung vertritt, dass die Meinung des dänischen Parlaments für die schleswig-holsteinische FDP einen höheren Stellenwert einnimmt als die der Wählerinnen und Wähler in Deutschland und die der Parteibasis. Wir kommen zu dieser Conclusio, da Herr Koppelin gegenüber einem Teil unseres Vorstandes die Frage aufwarf, wie denn die FDP in Schleswig-Holstein gegenüber dem Folketing dastünde, wenn der 30. Tagesordnungspunkt der 224. Sitzung des 16. Bundestages auf Veranlassung der FDP-Fraktion hin abgesetzt würde.

Uns ist bekannt, dass Kolleginnen und Kollegen anderer Fraktionen von Ihnen sich ebenso sehr für die Absetzung des Tagesordnungspunktes 30 der 224. Sitzung des Bundestages aus den zuvor genannten Gründen einsetzen.

Wir möchten Sie bitten, sich diesen Kolleginnen und Kollegen anzuschließen und appellieren an Sie, uns als Parteibasis der FDP vor Ort nicht alleine zu lassen!



In der Erwartung Ihrer Unterstützung verbleiben wir mit liberalen Grüßen.


Für den FDP-Ortsverband Timmendorfer Strand - Niendorf/Ostsee

Ulrich Herrmann    Dipl. iur. Mike Weber    Götz Paul        Dipl. iur. Sven Weber

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