CDU informiert zum geplanten Bürgerbegehren in Sachen KurmittelhausNach Rückzug von Jürgen Hunke ist Umbau des Kurmittelhauses in eine Kunsthalle vom Tisch.  Rot-grüne Initiatoren sollen auf Forderung nach 20.000 € teurem Bürgerbegehren verzichten Obwohl der Investor Jürgen Hunke öffentlich bekannt gegeben hat, sich nicht mehr für eine Kunsthalle im Kurmittelhaus zu engagieren, beharren die rot-grünen Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen ein gemeindliches Engagement in Sachen Kunsthalle auf Ihrer Forderung nach Durchführung eines kostspieligen Bürgerbegehrens.

Hierzu stellt die CDU folgendes klar:
1. Der Tourismusausschuss hat am 10.02.2015 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, „mit Herrn Hunke konkretisierte Gespräche zu führen und das Ziel Kunsthalle zu etablieren“.
2. Hieraus folgt, dass das Thema Einrichtung einer Kunsthalle ausschließlich in Kooperation mit Herrn Hunke gedacht war.

3. Da Herr Hunke sich aus dem Projekt Kunsthalle zurückgezogen hat, ist das Projekt nach derzeitiger Beschlusslage auch für die Gemeinde ad acta gelegt. Es gibt keinen Beschluss, der die Errichtung einer Kunsthalle im Alleingang durch die Gemeinde zum Inhalt hat.

4. Herr Hunke hat mit keinem Wort angedeutet, dass er es sich vielleicht wieder anders überlegen wolle.
Diese vier Argumente lassen nur eine Schlussfolgerung zu: die Gemeinde Timmendorfer Strand wird nach aktueller Beschlusslage keine Kunsthalle im jetzigen Kurmittelhaus errichten.
Daher ist das Bürgerbehren, welches eine Kostenbeteiligung der Gemeinde am geplanten Umbau des Kurmittelhauses in eine Kunsthalle verhindern möchte, gegenstandslos geworden. Wo keine Kunsthalle gebaut wird, fallen auch keine Umbaukosten an. Eigentlich logisch. Warum Rot/Grün nun an diesem Bürgerbegehren, welches die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde immerhin 20.000 € kosten wird, festhält, ist rational nicht erklärbar.
Die Forderung von Rot/Grün, der Tourismusausschuss mögen beschließen, dass sich die Gemeinde prinzipiell nicht an einem Umbau in eine Kunsthalle finanziell beteiligen dürfe, war für die große Mehrheit der Ausschussmitglieder nicht akzeptabel. Dann wäre eine nun erforderliche diskriminierungsfreie Ausschreibung des Objekts kaum möglich. Soll heißen: bei einem Interessenten, der z.B. einen Fahrradverleih installieren möchte, dürfte sich die Gemeinde finanziell an den Umbaukosten beteiligen. Möchte der Interessent hingegen Kunst ausstellen, dürfte die Gemeinde dies nicht. Die CDU fordert daher die rot-grünen Initiatoren des Bürgerbegehrens auf, dieses Vorhaben endlich aufzugeben, da es schlichtweg überflüssig ist. Die Frage der Kostenbeteiligung hat sich durch den Rückzug von Herrn Hunke erledigt.
Die eingesparten 20.000 € können in der Gemeinde sicher sinnvoller verplant werden.