Timmendorfer Strand niendorf - Am Dienstag, den 9.9.2014, werden wir in der Sitzung für Bauwesen der Bürgermeisterin 20.000 Unterschriften für die Erhaltung der öffentlichen Parkanlagen in Niendorf übergeben. Zudem Dutzende von Einsprüchen, die bei uns zur Weiterleitung an die Gemeinde abgegeben wurden.Wir fordern von Verwaltung und Politikern, dass die öffentlichen Parkanlagen in Niendorf endlich den Stellenwert erhalten, den sie auch im Ortsteil Timmendorfer Strand genießen.


Mit welcher Begründung wird Niendorf wieder ins Abseits gestellt? Mit welcher Begründung wird der Park „An der Acht“ seit Jahren von der Gemeinde nicht mehr gepflegt, so dass mittlerweile die Wege eine Stolperfalle sind und der Park von Menschen mit körperlicher Einschränkung nicht mehr benutzt werden kann? Mit welcher Begründung wird im Bereich Timmendorfer Strand bis zu 1,5 Millionen Euro in die Überarbeitung des Kurparks ausgeschrieben, und für Niendorf, so erklären uns die Politiker, sollen nicht mal die 8.000 Euro über, die der Unterhalt des kleinen Parks kostet?Die unseligen, wilden und teils widersprüchlichen Behauptungen in Presseerklärungen von einigen Fraktionen der letzten Wochen haben die Menschen in dieser Gemeinde nicht verdient!


Nur weil Unrecht mehrfach geschieht, wird es nicht statthafter, wie z. Bsp. die Erteilung von Redeverbot in Einwohnerfragestunden durch Ausschussvorsitzende. Warum sollen Einwohner und Gäste auf Naherholungsgebiete verzichten? Werden hier bewusst sozial schwache, ältere und behinderte Menschen ausgegrenzt?Wir wünschen uns für unsere Gemeinde:–    Beschlüsse, die so formuliert sind, dass sie zumindest dem Normenkatalog entsprechen und verständlich sind.
–    dass die Diskussionen um öffentliche Parkanlagen, also Flächen, die der Öffentlichkeit gewidmet sind und dem Wohl der Allgemeinheit dienen, in öffentlichen Sitzungen stattfinden. Sie gehören nicht in den nichtöffentlichen Teil der Sitzungen, schon gar nicht unter dem fadenscheinigen Vorwand von ... es geht um Vertragsbestandteile...“, wenn es angeblich noch gar keinen Vertrag gibt. Oder gibt es doch einen Vertrag mit einem Investor?
–    dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, sowie die selbst auferlegten Vorgaben und Ziele der Gemeinde.
–    dass sich Verwaltung und Fraktionen vor der Änderung von B-Plänen über rechtlich gültige Bestimmungen informieren und diese auch respektieren und einhalten, wie:
Gemeindeordnung, Lärmschutzordnung, Freizeitlärm-Richtlinien, Richtlinien zum Verhalten in Kurgebieten, gültige B-Pläne, Baumschutzsatzung, Richtlinien für die Verwaltung, gültige Beschlussfassungen von Ausschüssen. (Alle im Internet für jeden einsehbar und nachzulesen.)

Bürgermeisterin Hatice Kara hatte nach Prüfung der Rechtslage bereits im Oktober 2013 festgestellt, dass eine vereinfachte Änderung des B-Plans 28 nicht rechtssicher ist*. Deshalb war ihre klare Empfehlung eine qualifizierte B-Plan Änderung, falls der unselige Plan eine behindertengerechte Parkanlage abzuschaffen immer noch verfolgt werden sollte. Offenbar ist diese Empfehlung an Verwaltung und Fraktionen verloren gegangen. Oder verplempern einige Fraktionen einfach gerne die Ressourcen von Anderen, wie Zeit und Geld von Gemeindevertretern und Verwaltung? Wieso wird zum Beispiel der mit einigem Aufwand erarbeitete Konsens des Arbeitskreises zum Erhalt des Niendorfer Parks nicht weiter verfolgt?

*Es besteht die Möglichkeit einer Normenkontrollklage vor dem Oberlandesgericht und ein damit verbundener sofortiger Baustopp. Sollte der Kläger Recht erhalten, ist die Gemeinde nicht nur zum Rückbau verpflichtet, ebenso wie zur Übernahme aller Gerichts- und Anwaltskosten, sondern wäre einem Investor gegenüber auch noch schadensersatzpflichtig.