Kleiner Niendorfer Strandpark: Konfusion bei der CDU Timmendorfer StrandTimmendorfer Strand - Die CDU Timmendorfer Strand scheint kopflos bei der Diskussion zum „kleinen Strandpark“ in Niendorf zu agieren.
Bereits im Tourismusausschuss am 22.05.2014 wurde durch die CDU Fraktion der Antrag
gestellt, den entsprechenden Bebauungsplan 28 dahingehend zu ändern, dass „auf dem Grundstück des kleinen Kurparks in der Strandstraße ein Minigolfplatz errichtet und betrieben werden kann“. Ein Schlag ins Gesicht für über 17.000 Menschen (davon 1.600 BürgerInnen der Gemeinde), die sich per Unterschrift gegen die Errichtung einer sogenannten „Adventure-Golfanlage“ ausgesprochen haben.


Während der Ortsbegehung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verkehr am 24. Juni 2014 erklärte die stellvertretende Bürgermeisterin, Frau Gudula Bauer (CDU), dass man zur Sachdiskussion zurückkehren sollte und man nun wieder in den Dialog eintreten wolle, um eine „annehmbare Lösung“ für alle zu finden.


In der sich anschließenden Sitzung wurden erhebliche Bedenken von EinwohnerInnen und der SPD- und Grünen-Fraktion zu diesem Antrag der CDU vorgebracht. CDUGemeindevertreter Udo Halenza reagierte entsprechend und erläuterte, dass man keinesfalls eine Minigolfanlage erreichten wolle. Der Antrag sei viel mehr so zu verstehen, dass man erst einmal den B-Plan ändern möchte, um eine gewerbliche Nutzung zu ermöglichen um dann in die Diskussion der Nutzungsmöglichkeiten einzusteigen. Es gäbe keinen Kontakt zu dem potentiellen Investor der Adventure-Golfanlage.


Der SPD-Fraktionsvorsitzende, Jörn Eckert, erwiderte darauf: „Es kann doch wohl nicht sein, dass wir einen B-Plan ändern, ohne zu wissen, was wir im Anschluss mit dem Gelände vorhaben. Umgekehrt wird ein Schuh daraus - diese Vorgehensweise ist sehr befremdlich.“ Er forderte die CDU dazu auf, den Antrag zurückzuziehen oder aber die Öffentlichkeit und alle Fraktionen über die wirklichen Pläne für den kleinen Kurpark in Niendorf zu informieren. Darauf erfolgte keine Reaktion. Erstaunlicherweise scheint sich die CDU an die getätigten Aussagen im Umweltausschuss nicht mehr zu erinnern. Möglich ist auch, dass man die politischen Gremien und die Öffentlichkeit bewusst an der Nase herumführen will, denn zum heutigen Ausschuss für Planung und Bauwesen wird durch die CDU folgender Beschlussvorschlag vorgelegt: „Der Ausschuss für Bauwesen, Planung und Energie beschließt die Fortführung des Aufstellungsverfahrens der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 für die Grünfläche zwischen Strandstraße 51 und 53 in Niendorf/Ostsee mit der Festsetzung ‚Minigolfanlage’.“


SPD-Gemeindevertreter Peter Ninnemann dazu: „Das ist schon starker Tobak. Die CDU in Timmendorfer Strand entwickelt sich weiter zu einem Feind der öffentlichen Grünanlagen. Alles mögliche wurde schon versucht um Parkanlagen zu bebauen - ich erinnere nur an die Versuche im „Park an der Acht“, an den alten Kurpark und an das Areal an der Trinkkurhalle. Die öffentlichen Grünflächen in unserer Gemeinde sind ein Alleinstellungsmerkmal für unsere Tourismuswirtschaft und Orte der Rückzugsmöglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger.“ Jörn Eckert ergänzt: „Es ist schon erstaunlich, dass gerade der CDU-Gemeindevertreter Udo Halenza sich so immens für eine Bebauung des einzigen barrierefreien Parks in unserer Gemeinde einsetzt. Hat er doch noch bei seinem Übertritt von den Grünen zur CDU im Oktober 2013 verlauten lassen: ‚Ich werde mit dem Mandat inhaltlich grüne Politik betreiben, zumindest so, wie ich sie verstehe.’“


Die SPD-Fraktion hat bereits im November 2013 einen umfangreichen Vorschlag für die Ziele und Grundsätze des Umweltausschusses vorgelegt – und wird an diesen auch weiter festhalten. Zwei Punkte aus den Forderungen lauten:
• Öffentliche Grünflächen in ihrem Bestand erhalten und pflegen
• Schutz ökologisch besonders bedeutsamer Flächen vor Eingriffen durch Bebauung oder Intensivierung der Nutzung
Da die CDU den öffentlichen Protest offensichtlich nicht wahrnimmt, scheint es nur noch ein letztes demokratisches Mittel zu geben, welches die Mehrheitsentscheidung der CDU und WUB aufheben kann: Das Bürgerbegehren nach §16 g der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein.