Mehrheitsfraktionen verspielen Rechtsanspruch der Gemeinde Timmendorfer StrandTimmendorfer Strand - Die alte Zusammensetzung der Timmendorfer Gemeindevertretung aus CDU, WUB, FDP verspielen leichtfertig den Rechtsanspruch gegen Vertragspartner Jürgen Hunke in Höhe von 1,9 Millionen EUR und schaffen in Eilentscheidungen und -nichtöffentlichen- Sondersitzungen vor der konstituierenden Sitzung der neuen Gemeindevertretung Tatsachen.

,,So wird das Vertrauen der Bürger missbraucht und die Politikverdrossenheit gefördert", so SPD Ortsvereinsvorsitzender Peter Ninnemann.
Ohne Rücksicht und unter  Missachtung des § 14 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand. Hier wird klar definiert, dass über die anstehenden Beratungsgegenstände hinreichend Aufschluss gegeben werden muss.
Die Unterlagen zum Vergleichsvertrag sind durch die übereilte Terminsetzung der CDU, WUB, FDP den Gemeindevertretern zu spät zugestellt  worden. Sorgfältige Beratungen in den Fraktionen waren so nicht möglich.
Ein derart komplexes Thema, mit jahrelangen und erheblichen finanziellen Auswirkungen, kann nicht verantwortungsvoll in wenigen Stunden entschieden werden. Anlagen müssen lt. Geschäftsordnung mindestens 7 Tage vor Entscheidungen in den Gremien den Fraktionen zugestellt werden.
Auch der Rechtsbeistand der Gemeinde, Prof. Dr. Arndt, konnte nach eigenen Worten ,,nicht alles prüfen".
,,Ohne Not", so der zukünftige Fraktionsvorsitzende der SPD, Jörn Eckert, ,,wurde noch schnell unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die folgenreiche Vertragsänderung mit Herrn Hunke zu Lasten des Gemeindehaushalts  entschieden".
Ohne konkrete Gesamtübersicht der Kosten und ohne Nutzen - Kostenanalyse. Ein finanzpolitischer Blindflug.
Nach dem neuen Vertrag mit Herrn Hunke wird die Gemeinde jetzt nur einen Rohbau inkl. Barleistungen im Wert von max. brutto 1 Million EUR erhalten und dann sofort alle weiteren Kosten wie Fertigstellung, B-Plan Kosten, Ablöse Parkplätze, Lagergebäude für Inventar, Kosten für Versorgungsleitungen, Kosten für Architekten, Kosten für Unterhalt, Versicherungen, Rechtsanwaltskosten, Prozesskosten, Pacht-Kosten für erfolgte Inkommunalisierung, Kosten für Ing.-Büros, Kosten für Gutachten, Abschreibungskosten (mind. 3 Millionen EUR)  über eine angenommene Laufzeit von 30 Jahren übernehmen müssen.
Die SPD hat bereits den Aushalt 2010 wegen unüberschaubarer finanzieller Belastungen abgelehnt.
Die Gemeinde hat schon jetzt über 800 000 EUR Mehrkosten in die Vorrüstung investiert um den Bau des Teehauses auf der Brücke zu ermöglichen.

Vertraglich vereinbart war, dass Herr Hunke auf seine Kosten das Teehaus baut, betreibt, unterhält und nach 15 Jahren der Gemeinde überträgt.
Offenbar hat Kaufmann Hunke nachgerechnet und für sich eine bessere finanzielle Lösung gefunden. Nachdem die Gemeinde bereits erheblich mit Steuergeldern in Vorleistungen gegangen ist.
Jetzt soll nach dem Willen der Mehrheitsfraktionen der Steuerzahler eine Liebhaberei ohne nachgewiesenen wirtschaftlichen oder touristischen Sinn bezahlen.

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