Eine Viertelmillion für einen Radweg, der keiner istTimmendorfer Strand - „Als Blockierer, Totalverhinderer und Innovationsbremser wurden wir Ende letzten Jahres von den Mehrheitsparteien beschimpft“, so Jörn Eckert, Fraktionsvorsitzender der SPD in Timmendorfer Strand. „Dabei haben wir von Anfang an sehr deutlich gemacht, dass der neue Radweg in der Bergstraße eine Gefahr für jeden Radfahrer darstellt, und daher wohl kaum eine Freigabe durch die Verkehrsbehörde bekommen wird“, so Eckert weiter.

Genau diese Verweigerung der Freigabe des Radweges durch die Verkehrsbehörde ist nun eingetreten. Die ursprünglich vorgesehene Variante mit einer auf 30km/h reduzierten Fahrbahn und Benutzungsmöglichkeit des "Promenadenfußweges" durch Radfahrer, führte  wegen der Gefahren durch zweimalige Kreuzung der Fahrbahn "Bergstraße" zur Ablehnung.

„Exakt auf diese Gefahren haben wir bereits im August und September letzten Jahres in den Fachausschüssen hingewiesen. Unsere Hinweise wurden ignoriert und diese Fehlplanung haben nun CDU, WUB und FDP zu verantworten“ empört sich der verkehrspolitische Sprecher der SPD, Kay Kastner.

Der Gemeindevertreter und Ortsvereinsvorsitzende, Peter Ninnemann ergänzt: „Insgesamt ein verkehrspolitisches Desaster für eine optisch sehr gelungene Gemeindestraße, welche unnötige Mehrkosten verursachte und dazu noch den Kurpark verkleinerte. Mit diesem Geld hätten andere, dringend notwendige Investitionen vollzogen werden können.“

Jörn Eckert ergänzt: „Rein optisch ist die Bergstraße sicherlich gelungen. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir eine Viertelmillion für einen Radweg ausgegeben haben, der letztendlich keiner ist. Dafür haben wir jetzt drei Fußwege. Zwei entlang der Bergstrasse und einer durch den Kurpark, parallel zur Bergstraße.“

Kommentare   

+2 #4 Jan Karthäuser 2013-08-10 10:53
Fortsetzung Anfrage Bündnis90/Die Grünen

4) Warum wurde am Ende des Fussweg/Radfahr er frei in Fahrtrichtung keine gem. ERA 2010 geforderte Aufleitung geplant? Welche Gefahren entstehen durch die fehlende Aufleitung?

"An Radwegenden wird der Radverkehr durch entsprechende Bordführungen oder Schutzinseln baulich vom Kraftfahrzeugve rkehr getrennt auf die Fahrbahn geführt. Im Verlauf der Strecke empfiehlt sich eine Verpflechtungsl änge von 10 bis 20m, die als Radfahrstreifen oder Schutzstreifen ausgeführt ist." ERA 2010, S. 26.
5) Welche Maßnahmen werden ergriffen um das gefährliche Befahren von Gehwegen am Ende der Radverkehrsführ ung zu verhindern?
6) Gibt es eine schriftliche Erklärung der Verkehrsaufsich t, die trotz der oben angeführten Fragen, ein Benutzungsrecht bei derzeitigem Planungsstand in Aussicht stellt? Für die linksseitige Führung und die Führung in Fahrtrichtung?
7) Gibt es haftungsrechtli che Risiken der Gemeinde im Falle eines Unfalls, sollte sich der Ausbau als nicht dem Stand der Technik entsprechend erweisen?
8) Ist die LSA in der Bergstraße noch Teil der Tempo 30-Zone? Wird diese wegfallen?
9) Welchen verkehrssicherh eitstechnischen Nutzen bringt die Freigabe des Fusswegs und die damit erforderliche Breite, bzw. die Errichtung des Fusswegs hinsichtlich der vom Landesrechnungs hof geforderten Nachweise (siehe unten). Wie ist die Investition vor diesem Hintergrund zu begründen?

Bemerkungen des Landesrechnungs hofs Schleswig-Holst ein 1999 Nr. 19 und 2008 Nr. 20
„ [...] Planung und Bau von Radwegen sind am Verkehrsbedarf und an der Verkehrssicherh eit auszurichten.“
„[...] vor Investitionen eine sorgfältige Bedarfsermittlu ng vorzunehmen und neben touristischen Erfordernissen auch den Aspekt der Verkehrssicherh eit vorrangig zu berücksichtigen .“
+2 #3 Jan Karthäuser 2013-08-10 10:52
Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 28.11.2012

Ausbau Bergstraße zwischen Wohldstraße und Beckergang

Vorbemerkung:
Auf Beschluss des Bauausschusses der Gemeinde Timmendorfer Strand, wird am nördlichen Rand des Kurparks ein Gehweg, der für Radfahrer freigegeben werden soll, errichtet. Die Bergstraße soll künftig als Tempo 30 Zone ausgewiesen werden und eine Fahrbahnbreite von 6 Metern aufweisen. Nachfolgender Fragenkatalog bezieht sich im wesentlichen auf die VwV-STVO und die Empfehlungen für Radverkehrsanla gen der FGSV (ERA 2010), auf die in der derzeitig gültigen VwV-STVO explizit hingewiesen wird. Sie stellt den Stand der Technik dar.
Für die Sicherheit von Radfahrern sind einwandfreie Radverkehrsführ ungen notwendige Voraussetzung. Das betrifft auch „Gehwege/Radfah rer frei“, da sie aufgrund des subjektiven Sicherheitsgefü hls, ungeachtet der damit verbundenen objektiven Gefahren, sehr hohe Nutzungsraten aufweisen. (vgl. Berichte der BAST, Heft 184)


Wir bitten die Gemeindeverwalt ung daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Warum soll abweichend vom untenstehenden Grundsatz und den besonderen Gefahren einer linksseitigen Radverkehrsführ ung ein Benutzungsrecht angeordnet werden?

„Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.“ VwV-STVO Zu Absatz 4 Satz 3 und 4, Satz 2 Nummer 1

2) Was ist das Ergebnis untenstehender Prüfung/Vorprüf ung durch die Verkehrsaufsich t in Eutin? Welche Vor- und Nachteile für die Verkehrssicherh eit sind zu erwarten?

„Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung [...] ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.“ VwV-STVO Zu Absatz 4 Satz 3 und 4, Satz 2 Nummer 2
3) Im beschlossenen Ausbau fehlt die von der VWV-STVO und ERA 2010 vorgeschriebene n sichere Querungsmöglich keit (vgl. unten). Warum? Kann ein Benutzungsrecht des linken Fußwegs dann noch angeordnet werden?

„Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglich keit der Fahrbahn zu schaffen.“VwV-S TVO Zu Absatz 4 Satz 3 und 4, Satz 2 Nummer 4
Bei nicht benutzungsplich tigen Radwegen und bei der Regelung -Gehweg/Radfahr er frei- besteht für den Radverkehr Wahlfreiheit zwischen diesen Führungen im Seitenraum und der Benutzung der Fahrbahn. Auch Radwege ohne Benutzungspflic ht sollen entsprechend den Vorgaben der ERA gebaut und unterhalten werden" ERA 2010, S. 21 
"Wo Zweirichtungsfü hrungen beginnen oder enden, muss in der Regel die Fahrbahn überquert werden. Daher wird das Überqueren durch besondere Maßnahmen, z.B. Überquerungshil fen, gesichert" ERA 2010, S. 27.
+5 #2 Jan Karthäuser 2013-08-10 10:50
@ Draco
Untenstehende Anfrage der Grünen wurde am 11.12.2012 auf Antrag der CDU mit den Stimmen der CDU und WUB von der Tagesordnung abgesetzt. Über die Motive muss sich jeder seine eigenen Gedanken machen...

Da sich nach der Gemeindewahl nun die Zusammensetzung der Gemeindevertret ung grundlegend geändert hat, bleibt nur die Hoffnung künftig sachorientierte Entscheidungen auf den Weg zu bringen.
+12 #1 Draco 2013-08-09 12:58
Warum wurde vor Beginn des Baus nicht die erforderliche Genehmigung für diesen Radweg bei der Polizeidirektio n und der Verkehrsbehörde des Kreises eingeholt ?
Es wurde hier also erst gebaut und dann gefragt! Hätte man vorher gefragt, wäre der Antrag ja offenbar abgelehnt worden und es hätte viel Geld gespart werden können. Die Verantwortliche n sollten zur Rechenschaft gezogen werden!!!

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