Timmendorfer Strand - Mit der Fehmarnbeltquerung als kombinierte Straßen- /Schienenverbindung besteht nach dem deutsch-dänischen Staatsvertrag vom 03.09.2008 die Verpflichtung der Bunderepublik Deutschland, die vorhandene eingleisige Bahnstrecke Lübeck-Puttgarden auf einer Länge von 80 km durch ein zweites Gleis zu erweitern und zu elektrifizieren.

Von diesem Ausbau ist auch die Gemeinde Timmendorfer Strand betroffen. Am 09. Januar  2013 hat die Landesplanungsbehörde ein Raumordnungsverfahren für dieses Projekt eröffnet, mit dem nun die raumverträglichste Trassenführung ermittelt werden soll. Ab kommenden Montag, 11. Februar 2013, können alle Einwohnerinnen und Einwohner ihre Betroffenheit im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens schriftlich zum Ausdruck bringen. Die Abgabefrist endet am 25.03.2013 und ist unbedingt einzuhalten. Stellungnahmen können entweder der Landesplanungsbehörde, Staatskanzlei, Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel, zugesandt oder bei der Gemeinde rechtzeitig abgegeben werden, damit diese alle Stellungnahmen der Landesplanungsbehörde bis spätestens Montag, dem 25. März 2013, vorlegen kann. Außerdem besteht die Möglichkeit, über das Online-Beteiligungsportal (s. Internetseite der Gemeinde) Bedenken und Anregungen vor-zubringen.

Es ist wichtig, dass sich auch zahlreiche Bürger der Gemeinde in den Planungsprozess einbringen und die Beteiligungsmöglichkeiten wahrnehmen und ihre Meinungen und Einwände zur Betroffenheit darstellen. Mit unterschiedlichen Maßnahmen wird die Gemeinde hier Hilfestellung leisten. Für die nächste Woche ist eine Hauswurfsendung geplant, die u.a. einen Vordruck als Musterstellungnahme sowie exemplarisch aufgeführte Argumentationshilfen aufzeigt. Es kommt auf die Vielfältigkeit der Argumentation an. Individuell verfasste Stellungnahmen sind bei der Gewichtung der Aspekte inhaltschwerer als Stellungnahmen, die blockweise abgeschrieben vorgelegt werden.

Wer seine Betroffenheit bereits vor dem 11.02.2013 der Landesplanungsbehörde vorgelegt hat, muss diese erneut abgeben, da sie sonst keine Berücksichtigung findet.

Die von der DB eingereichten Unterlagen zum Raumordnungsverfahren liegen bis zum 11. März 2013 im Foyer des Rathauses, Strandallee 42, 23669 Timmendorfer Strand, zur Einsicht für jedermann zu den üblichen Öffnungszeiten aus. Für Fragen stehen von der Verwaltung als Ansprechpartner Herr Friedrich und Herr Rabbe sowie weitere Mitarbeiter unterstützend zur Verfügung.

Die Internetseite der Gemeinde enthält umfassende Informationen zum Raumordnungsverfahren, Möglichkeiten zur Beteiligung und Formulierung von Bedenken gegen das Vorhaben. Als weitere Argumentationshilfe wird auch das Ergebnis der Projektgruppe eingestellt.

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