Laut Bundesversicherungsamt (BVA) sind zehntausende Rentenbescheide falschTimmendorfer Strand - Rentenberater Mike Weber von der in Timmendorfer Strand ansässigen Spezialkanzlei für Rentenrecht weist auf Medienberichte in den Online-Ausgaben des Handelsblattes, der Bild-Zeitung, Welt.de sowie der Tagesschau hin, in denen darüber berichtet wurde,

dass zehntausende Rentenbescheide nach Feststellung des Bundesversicherungsamtes falsch gewesen seien und korrigiert werden mussten.
In seinen Tätigkeitsberichten für die Jahre 2010 und 2011 hat das Bundesversicherungsamt darauf hingewiesen, dass in bestimmten Fällen Entgelte für die Berufsausbildung und Kinderzuschläge bei Hinterbliebenenrenten nicht richtig erfasst worden waren.
Bei der Knappschaft-Bahn-See und bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (vormals BfA) ist bereits vor einem Jahr festgestellt worden, dass Kinderzuschläge für Witwen und Witwer nicht berücksichtigt wurden und zudem Berufsausbildungszeiten teilweise falsch berechnet worden sind.
Wegen vergessener Kinderzuschläge wurden 29.334 Fälle überprüft: 9.202 Rentner bekamen Nachzahlungen in Höhe von mehr als 22 Millionen Euro. Bei einem der Versicherungsträger – laut „Bild.de“ die Rentenversicherung Bund – erhöhte sich die monatliche Rente im Durchschnitt um 57,28 Euro. Wegen falsch berücksichtigter Berufsausbildungszeiten wurden 215.542 Renten überprüft. Hiernach waren 68,5 Prozent der Renten zu niedrig berechnet, nur 4.000 Renten fielen zu hoch aus.
Weber betont, dass das Bundesversicherungsamt nur die bundesweit tätigen Rententräger – die ehemalige BfA und die Knappschaft-Bahn-See - prüft. Bei den 14 anderen regionalen Rentenversicherern laufen die Prüfungen im Hinblick auf zu wenig gezahlte Renten teilweise noch, beziehungsweise haben noch gar nicht begonnen. Diese 14 Rentenversicherungsträger sind für mehr als die Hälfte der Renten zuständig!
Rentenberater Mike Weber: „Es ist gut möglich, dass tausende Rentner nach wie vor zu niedrige Renten erhalten, dies aber noch gar nicht wissen! Wer sicher gehen möchte, dass er nicht zu wenig Rente bekommt, sollte sich behördenunabhängig von einem zugelassenen Rentenberater beraten lassen! Diejenigen, die eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Sozialrecht abgeschlossen haben, erhalten in der Regel die Beratungskosten von ihrer Versicherung erstattet. Anderen Rechtsschutzversicherten rate ich, sich nach einer Kostenübernahme durch ihre Versicherung zu erkundigen."